Wertgutachten für Ihre Immobilie im Raum Hamburg
Sie möchten eine Immobilie kaufen, sind sich aber nicht sicher, ob der geforderte Kaufpreis angemessen ist? Sie wollen eine Immobilie verkaufen und brauchen überzeugende Verkaufsargumente? Es gibt noch viele weitere Gründe, Wertgutachten für Immobilien in Auftrag zu geben. Beispielsweise im Falle einer Zwangsvollstreckung ist eine Verkehrswertermittlung erforderlich.
Handelt es sich bei einer Immobilie um einen nicht einvernehmlichen gerichtlichen Eigentumsstreit, wie bei einer Scheidung oder einem Erbstreit, müssen Sie sich im Allgemeinen auf die Ermittlung des Marktwertes der Immobilie verlassen. Beauftragen Sie deshalb den Sachverständigen Eyyüp Yildirim vom HANSA Ingenieurbüro in Hamburg mit der Erstellung eines qualifizierten Wertgutachtens.
Wann ist ein Wertgutachten erforderlich?
Bei einem Wertgutachten handelt es sich generell um eine umfangreiche Analyse durch einen Sachverständigen. Er überprüft und bewertet die individuellen Eigenschaften zum Beispiel einer Immobilie oder eines Fahrzeugs. Auf dieser Basis ermitteln auch wir den Verkehrswert und erstellen ein sogenanntes Wertgutachten für Ihre Immobilie. Für Ihren Oldtimer schätzen wir den aktuellen Verkaufswert mit einem Oldtimer-Gutachten.
Zur Erstellung eines Wertgutachtens können wir den Verkehrswert eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks anhand von drei Verfahren ermitteln, dem Ertragswertverfahren, dem Sachwertverfahren und dem Vergleichswertverfahren. Alle drei Verfahren unterscheiden sich allerdings bezüglich ihrer Herangehensweise. Dabei gilt das Sachwertverfahren unter den drei genannten Verfahren als das anspruchsvollste.
Keine Oldtimer-Zulassung ohne Oldtimer-Gutachten
Ein Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO bestätigt Ihrem Automobil die Relevanz der Pflege eines kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes. Die Technik und Ästhetik des Fahrzeugs muss darum einem bestimmten vergangenen Zeitgeist entsprechen und für die Nachwelt erhaltenswert erscheinen. Mit einem Oldtimer-Gutachten stufen wir als Sachverständige und Kfz-Gutachter Ihr Fahrzeug offiziell als Oldtimer ein.
Dabei bewerten wir den Pflege-, Erhaltungs- und Originalzustand. Das Oldtimer-Gutachten brauchen Sie für die Zulassungsbehörde zur Anmeldung als historisches Fahrzeug und um ein H-Kennzeichen zu erhalten. Bedingung: Der Tag der Erstzulassung liegt mindestens 30 Jahre zurück. Auch für die Kfz-Versicherung ist ein Wertgutachten hinsichtlich Berechnung der Versicherungssumme und Prämienhöhe wichtig. Brauchen Sie ein Oldtimer-Gutachten? Dann melden Sie sich!