Kurzgutachten auf einen Blick
- Für wen
- Geschädigte mit kleineren Schäden, z. B. Parkrempler, Kratzer, Dellen
- Schadenhöhe
- bis ca. 750 € (Bagatellgrenze)
- Ersteinschätzung
- Kostenlos anhand von Fotos per WhatsApp
- Besonderheit
- Prüfung, ob verdeckte Schäden doch ein Vollgutachten rechtfertigen
Kleiner Schaden – trotzdem richtig dokumentiert
Ein Kratzer an der Stoßstange, eine Delle in der Tür, ein abgefahrener Spiegel: Nicht jeder Schaden braucht ein vollständiges Gutachten. Für Bagatellschäden bis etwa 750 € ist ein Kurzgutachten oder ein Kostenvoranschlag die wirtschaftlich sinnvolle Lösung – schnell erstellt und von der Versicherung akzeptiert.

Wann reicht ein Kurzgutachten?
- Der Schaden ist sichtbar oberflächlich (Lack, Kunststoffteile, Anbauteile)
- Die voraussichtlichen Reparaturkosten liegen unter etwa 750 €
- Es gibt keine Hinweise auf verdeckte Schäden an Trägern, Sensorik oder Fahrwerk
- Eine Wertminderung ist aufgrund von Alter oder Laufleistung nicht zu erwarten
Vorsicht bei modernen Fahrzeugen
Hinter einer scheinbar leicht beschädigten Stoßstange sitzen heute Parksensoren, Radar für den Abstandstempomat oder Kameras. Sind Halterungen verbogen oder ist eine Kalibrierung nötig, liegt der Schaden schnell deutlich über der Bagatellgrenze. Deshalb prüfe ich vor jedem Kurzgutachten, ob nicht doch ein Vollgutachten angebracht ist – Sie sollen weder zu viel bezahlen noch Ansprüche verschenken.
Ablauf
- Fotos per WhatsApp senden oder anrufen
- Kostenlose Ersteinschätzung: Kurzgutachten oder Vollgutachten?
- Kurze Besichtigung und Dokumentation
- Kurzgutachten bzw. Kostenvoranschlag zur Vorlage bei der Versicherung
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Kurzgutachten und Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag listet die voraussichtlichen Reparaturkosten auf. Ein Kurzgutachten geht weiter: Es dokumentiert den Schaden fotografisch, prüft den Zusammenhang mit dem Unfall und stammt von einem unabhängigen Sachverständigen – das macht es gegenüber Versicherungen belastbarer.
Wer zahlt bei einem Bagatellschaden?
Die gegnerische Haftpflichtversicherung erstattet bei unverschuldeten Bagatellschäden in der Regel die angemessenen Kosten eines Kostenvoranschlags bzw. Kurzgutachtens. Die Kosten eines vollständigen Gutachtens werden bei Schäden unter etwa 750 € dagegen oft nicht übernommen.
Was, wenn sich der Schaden als größer herausstellt?
Das kommt häufig vor, etwa bei beschädigten Halterungen, Sensoren oder Trägern hinter dem Stoßfänger. Stelle ich bei der Besichtigung fest, dass die Bagatellgrenze überschritten ist, erstelle ich direkt ein vollständiges Unfallgutachten.
Reichen mir Fotos per WhatsApp für eine Ersteinschätzung?
Für eine erste Einschätzung ja. Schicken Sie Fotos aus mehreren Blickwinkeln, eine Gesamtansicht des Fahrzeugs und eine Aufnahme vom Tacho. Für das Kurzgutachten selbst ist eine Besichtigung sinnvoll.