Mobiler Kfz-Gutachter dokumentiert einen Seitenschaden an einem Pkw

Unfallgutachten in Hamburg – unabhängig und vollständig

Nach einem unverschuldeten Unfall sichert ein eigenes Gutachten Ihren vollen Schadenersatz. Die Kosten trägt in der Regel die Versicherung des Verursachers.

Unfallgutachten auf einen Blick

Für wen
Geschädigte nach einem unverschuldeten oder teilweise unverschuldeten Unfall
Sinnvoll ab
ca. 750 € Schadenhöhe (darunter: Kurzgutachten)
Kosten für Sie
In der Regel keine – die Haftpflichtversicherung des Verursachers zahlt
Fahrzeuge
Pkw, E-Autos, Motorräder, Transporter, Lkw, Anhänger
Besichtigung
Mobil vor Ort in Hamburg und Umgebung

Warum ein unabhängiges Unfallgutachten?

Nach einem unverschuldeten Unfall steht Ihnen voller Schadenersatz zu. Doch wie hoch der Schaden tatsächlich ist, entscheidet sich im Gutachten. Wer sich allein auf den Kostenvoranschlag einer Werkstatt oder den Gutachter der gegnerischen Versicherung verlässt, verschenkt häufig Geld: Wertminderung, Nutzungsausfall oder versteckte Folgeschäden fehlen dann schlicht.

Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Hamburg erfasse ich Ihren Schaden vollständig, technisch fundiert und nachvollziehbar – als belastbare Grundlage für die Regulierung mit der Versicherung und, falls nötig, für Ihren Anwalt.

Mobiler Kfz-Gutachter dokumentiert einen Seitenschaden an einem Pkw
Schadenaufnahme direkt vor Ort – in ganz Hamburg und Umgebung.

Das steht in Ihrem Gutachten

  • Reparaturkosten nach Herstellervorgaben – mit Ersatzteilen, Arbeitszeit und Lackierung
  • Reparaturdauer als Basis für Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung
  • Merkantile Wertminderung – der Wertverlust, den ein Unfallfahrzeug trotz Reparatur erleidet
  • Wiederbeschaffungswert – was ein vergleichbares Fahrzeug am Markt kostet
  • Restwert – wichtig bei Totalschaden, ermittelt am regionalen Markt
  • Nutzungsausfallgruppe Ihres Fahrzeugs
  • Vorschäden und Altschäden – sauber abgegrenzt, z. B. per Lackschichtmessung
  • Umfassende Fotodokumentation aller Schäden

Reparatur, Totalschaden oder 130-%-Regel?

Das Gutachten zeigt, wie Ihr Schaden abgerechnet werden kann:

SituationWas das bedeutet
Reparaturkosten unter dem WiederbeschaffungswertReparatur – konkret nach Rechnung oder fiktiv auf Gutachtenbasis (netto).
Reparaturkosten bis 130 % des WiederbeschaffungswertsReparatur ist möglich, wenn sie fachgerecht nach Gutachten erfolgt und Sie das Fahrzeug anschließend weiter nutzen (in der Regel mindestens sechs Monate).
Reparaturkosten über dem WiederbeschaffungswertWirtschaftlicher Totalschaden: Erstattet wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.
Lackschichtmessung am Kotflügel zur Prüfung eines möglichen Vorschadens
Lackschichtmessung: So werden Vorschäden eindeutig vom aktuellen Unfallschaden abgegrenzt.

Elektro- und Hybridfahrzeuge, Assistenzsysteme

Begutachtung der Frontsensoren eines Elektrofahrzeugs nach einem leichten Schaden
Frontsensorik eines Elektrofahrzeugs: Schon kleine Schäden können eine Kalibrierung erfordern.

Moderne Fahrzeuge stecken voller Sensorik: Radar im Stoßfänger, Kameras in der Frontscheibe, Hochvoltkomponenten im Unterboden. Schon ein leichter Parkrempler kann eine Neukalibrierung erforderlich machen. Diese Positionen werden im Gutachten berücksichtigt – damit Sie nicht auf versteckten Kosten sitzen bleiben.

Was Sie direkt nach dem Unfall tun sollten

  1. Unfallstelle sichern, Verletzte versorgen, bei Bedarf Polizei rufen.
  2. Daten des Unfallgegners notieren: Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung.
  3. Fotos von der Unfallsituation und den Schäden machen, Zeugen notieren.
  4. Kein Schuldanerkenntnis unterschreiben.
  5. Gutachter Ihrer Wahl beauftragen – bevor die Versicherung Fakten schafft.

Ausführliche Checkliste: Unfall – was tun? →

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite ersetzen keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche empfiehlt sich ein Fachanwalt für Verkehrsrecht – dessen Kosten trägt bei unverschuldetem Unfall ebenfalls in der Regel die gegnerische Versicherung.

Häufige Fragen

Ab welcher Schadenhöhe lohnt sich ein Unfallgutachten?

Als Faustregel gilt: ab etwa 750 € Schaden. Darunter spricht man von einem Bagatellschaden – dann muss die gegnerische Versicherung die Kosten eines Vollgutachtens unter Umständen nicht übernehmen, und ein Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag ist die bessere Wahl. Oft ist die Schadenhöhe von außen schwer zu schätzen; versteckte Schäden an Trägern, Sensoren oder Halterungen treiben die Kosten schnell nach oben.

Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Nein. Als Geschädigter dürfen Sie selbst einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Ein von der Versicherung geschickter Gutachter arbeitet in deren Auftrag.

Wer bezahlt das Gutachten bei Teilschuld?

Bei geteilter Haftung werden die Gutachterkosten nach der Haftungsquote erstattet. Bei einer Quote von 50 : 50 übernimmt die gegnerische Versicherung also die Hälfte.

Was ist, wenn ich den Unfall selbst verursacht habe?

Dann greift gegebenenfalls Ihre Vollkaskoversicherung. Diese beauftragt in der Regel einen eigenen Sachverständigen; die Kosten für ein privat beauftragtes Gutachten werden meist nicht erstattet. Klären Sie das vorab mit Ihrer Versicherung – ich berate Sie gern.

Kann ich fiktiv abrechnen, also das Geld nehmen statt reparieren?

Ja, bei einem Haftpflichtschaden ist die fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis grundsätzlich möglich. Erstattet werden dann die Netto-Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer. Grundlage dafür ist ein vollständiges Gutachten.

Wie lange dauert es, bis ich das Gutachten habe?

Die Besichtigung dauert je nach Schaden etwa 30 bis 60 Minuten. Das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel wenige Werktage danach.

Unfall gehabt? Rufen Sie zuerst uns an.

Sie erhalten eine persönliche Einschätzung, was jetzt zu tun ist – telefonisch, per WhatsApp oder über das Formular.