Wertgutachten auf einen Blick
- Für wen
- Besitzer von Oldtimern, Youngtimern, Liebhaber- und hochwertigen Fahrzeugen
- Anlässe
- Versicherung, Kauf/Verkauf, Erbschaft, Scheidung, Betriebsvermögen
- Ergebnis
- Marktwert, Wiederbeschaffungswert, Zustandsnote 1–5, Fotodokumentation
- Nicht enthalten
- H-Kennzeichen-Gutachten nach § 23 StVZO
Den tatsächlichen Wert Ihres Fahrzeugs kennen
Ob Klassiker, Youngtimer oder hochwertiger Gebrauchtwagen: Ein Wertgutachten schafft Klarheit über den tatsächlichen Wert Ihres Fahrzeugs. Das schützt vor Unterversicherung, gibt Sicherheit bei Kauf und Verkauf und ist eine belastbare Grundlage bei Erbschaft, Schenkung oder Scheidung.

Was bewertet wird
- Zustand von Karosserie, Lack, Unterboden, Technik und Innenraum
- Originalität – Matching Numbers, zeitgenössische Teile, Umbauten
- Historie – Dokumentation, Restaurierungsnachweise, Vorbesitz
- Marktlage – aktuelle Preise vergleichbarer Fahrzeuge
- Zustandsnote auf der üblichen Skala von 1 (makellos) bis 5 (restaurierungsbedürftig)
Ergebnis: Werte, die Versicherer und Käufer verstehen
| Wert | Wofür er wichtig ist |
|---|---|
| Marktwert | Kauf, Verkauf, Erbschaft, Vermögensbewertung |
| Wiederbeschaffungswert | Versicherungssumme, Schadenfall |
| Wiederherstellungswert | Kosten einer Restaurierung in den begutachteten Zustand |

Auch für moderne Fahrzeuge
Wertgutachten sind nicht nur für Oldtimer gefragt. Auch bei Leasingrückgaben, Firmenfahrzeugen, Sonder- und Umbauten oder beim privaten Verkauf eines hochwertigen Fahrzeugs sorgt eine neutrale Bewertung für faire Verhandlungen.
Hinweis: Das Gutachten zur Erteilung eines H-Kennzeichens (§ 23 StVZO) wird ausschließlich von amtlich anerkannten Prüforganisationen erstellt und ist nicht Teil dieses Angebots.
Häufige Fragen
Wofür brauche ich ein Wertgutachten?
Typische Anlässe sind die Einstufung bei einer Oldtimer- oder Liebhaberversicherung, der Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs, Erbschaft, Schenkung, Scheidung, die Bewertung im Betriebsvermögen oder die Beweissicherung vor einem Streit.
Was ist der Unterschied zwischen Marktwert und Wiederbeschaffungswert?
Der Marktwert ist der Preis, der beim Verkauf voraussichtlich erzielt wird. Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie aufwenden müssten, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen – er ist vor allem für Versicherungen relevant und liegt oft über dem Marktwert.
Erstellen Sie auch Gutachten für das H-Kennzeichen?
Nein. Das Gutachten für die Oldtimer-Zulassung nach § 23 StVZO dürfen nur amtlich anerkannte Prüforganisationen (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) ausstellen. Ein Wertgutachten ist davon unabhängig und wird zum Beispiel für die Versicherung benötigt.
Wie oft sollte ein Oldtimer-Wertgutachten erneuert werden?
Viele Versicherer verlangen eine Aktualisierung alle zwei bis fünf Jahre. Bei stark steigenden Marktpreisen oder nach einer Restaurierung ist eine frühere Neubewertung sinnvoll, damit keine Unterversicherung entsteht.